Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Burgrechtspfenniggerechtigkeit

Burgrechtspfenniggerechtigkeit

Anrecht auf den Burgrechtpfennig 
  • es ist ... ein burgrechts-pfennig-gerechtigkeit kein erbs-gerechtigkeit, sondern der besitzer und innhaber eines burgrechts-hauß oder guts ist selbsten eigenthums-herr darüber
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