Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bußstand

Bußstand

  • im bußstand in der sakristei des münsters mußten die erscheinen, die durch frühen und unerlaubten beischlaf sich verfehlten und vom geistlichen ministerium zur lebensbesserung ermahnt wurden
    1788 Ulm/SchwäbWB. VI Nachtr. 1713