Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bußtag

Bußtag

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I Tag, an dem Strafen verhängt werden
II in der Bedeutung des heutigen Feiertages
  • daß der große bustag, welcher sonst festo Matthaei gefeyert worden, künftig alle mahl den sonntag vorher soll begangen werden
    1728 CCBrandenbCulmb. I 202
unter Ausschluss der Schreibform(en):