Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): choren

I Chorgericht halten
  • 1 um Ehebewilligung zwischen nahen Verwandten nachsuchen
  • 2 die Gebühr für eine Ehebewilligung zwischen nahen Verwandten bezahlen
  • 3 die Ehe versprechen mit Strafbestimmungen im Falle des Nichthaltens
III ein Eheversprechen, Verlöbnis rückgängig machen
  • 1 einander verlassen
  • 2 bei Auflösung des Verlöbnisses ein gütliches Abkommen treffen
  • 3 vor Chor- oder Ehegericht erscheinen
  • 4 vor dem Ehegericht wegen der Vaterschaft prozessieren