Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dachbeseher

Dachbeseher

Aufsichtsperson für die Sicherheitsprüfung von Dächern
  • denen holzgebern, camin- und tagbesehern ist vor alters zimbliche zehrung vor ihre muhe und verseumbnus [zu geben]
    1661 BadW. 68
unter Ausschluss der Schreibform(en):