Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): dahintenlassen

dahintenlassen

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
auf etwas verzichten
  • so aber der verkäufer haut und unschlit dahinten lasst, ist es der käufer für die fueterung und derselben völlige zahlung zu halten schuldig
    1654 Graubünden/GraubdnRQ. II 124