Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dammgesellschaft

Dammgesellschaft

Gesamtheit der Deichverpflichteten
  • haben ... einzelne einsassen wirklich mehr ... leisten müssen, so werden sie für den überschuß von der ganzen damm-gesellschaft [societät-deichband] entschädigt
    1806 Ostpreußen/Rabe,PreußG. XIII 641