Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dammgesellschaft
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Gesamtheit der Deichverpflichteten
- haben ... einzelne einsassen wirklich mehr ... leisten müssen, so werden sie für den überschuß von der ganzen damm-gesellschaft [societät-deichband] entschädigt1806 Ostpreußen/Rabe,PreußG. XIII 641
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