Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dammmeisteramtsbote

Dammmeisteramtsbote

Bote des Dammamts 
  • es erinnerten aber die stadt-meistere dabey, weil die dammmeistere nun zu ihnen treten, daß ihr, der stadtmeister, amts-bote nunmehr davon liberiret, und also der damm-meister-amts-bote das botenamt verrichten möge
    1681 CCOldenb. VI 194