Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Danksagung

Danksagung


I Dankabstattung an die Obrigkeit
II bei der Schenkungsannahme
  • mit siner danksagunge und vorwillunge bewert und uff genomen
    1456 Bocksdorf 524
  • wer ... iemanden was ... zu schenkhen verspricht ... das ist er ... deme, so solich zuesagen mit dankhsagung oder anderer verwilligung angenommen, zu halten schuldig
    1599 NÖLREntw. II 13 § 1
unter Ausschluss der Schreibform(en):