Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Darangeld
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I
Angeld bei Abschluß eines Kauf- oder Dienstvertrags
- wann die gmain den ... velthueter aufnimbt, so ist ihn ein jeder ain kreuzer drangelt zu geben schuldig1626 ÖW. IX 476Faksimile (ca. 42 KB)
- damit ... die dienstboten ... öfters daran-geld überkommen mögen1756 Archiv český 24 (1908) 353Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- arrha conventionalis, oder das sogenannte wein-, ding-, haftel- oder darangeld, welches die pasciscenten ... einander zu geben ... pflegen1756 CMax. IV 1 § 11Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Bluntschli,ZürichRG. II 269
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