Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Daraufgabe

Daraufgabe

  • draufgabe [arrha] ist das, was als zeichen des geschlossenen vertrages entrichtet wird
    1794 PreußALR. I 5 § 205
-- Handgeld bei der Verlobung
unter Ausschluss der Schreibform(en):