Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): daraussetzen
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darausnehmen
daraussagen
daraussetzen
I
absetzen (von einem Amt)
II
entsetzen (aus einem Besitz)
- wurden wir uß dem lant von gerichz wegen druß gesezt und die obgenanten bueren dringesezt15. Jh. QFrankfG. I 272
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