darbieten

I anbieten
  • wann aber der furgetaget ... pfandt nach der statt recht darbüttet
    BernGS. 1615 Bl. 145 Faksimile
  • soll er, der schuldner, kein gwalt han, liegende pfänder darzubieten
    1659 Emmenthal 203 Faksimile
  • daß der abtreiber fort das kauff-geld muß darbieten
    1717 Blüting,Gl. 137
  • so hoch annehmen ..., als die andern erben dafür darbieten
    1729 CAustr. IV 573 Faksimile
II den Unschuldseid anbieten
III zur Verfügung stellen
  • wie nun ... die würckliche amtshülfe und hand allemal darzubitten das k. amt erbötig
    1670 CDSiles. 27 S. 287
IV in Vorschlag bringen
V als Erbe auftreten
  • sich selbs diß, sines bruders, verlassnen guts ... zu einem erben darbotten und ingsetzt
    1571 HönggMeierg. 82
VI vorladen, ansagen