darbieten
darbieten
I
anbieten
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wann aber der furgetaget ... pfandt nach der statt recht darbüttetBernGS. 1615 Bl. 145 Faksimile
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soll er, der schuldner, kein gwalt han, liegende pfänder darzubieten1659 Emmenthal 203 Faksimile
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daß der abtreiber fort das kauff-geld muß darbieten1717 Blüting,Gl. 137
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so hoch annehmen ..., als die andern erben dafür darbieten1729 CAustr. IV 573 Faksimile
II
den Unschuldseid anbieten
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dem widersprach der ander und bott sin unschuld dar1458 Hansen,QHexen 571
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hat sein unschuld dargepoten1528 Augsburg/SchwäbWB. II 71 Faksimile
III
zur Verfügung stellen
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wie nun ... die würckliche amtshülfe und hand allemal darzubitten das k. amt erbötig1670 CDSiles. 27 S. 287
IV
in Vorschlag bringen
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dry dar bieten ... vnd ... denne einen vnder den ze weibel erkiesen1384 BadenArgStR. 38 Faksimile
V
als Erbe auftreten
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sich selbs diß, sines bruders, verlassnen guts ... zu einem erben darbotten und ingsetzt1571 HönggMeierg. 82
VI
vorladen, ansagen
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wannehe jemantz dargeboden wurde von dem ampt1449 Köln/NrhAnn. 16 (1865) 186
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das ein zufart dargebotten wird1510 Burckhardt,Hofr. 114 Faksimile