Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): dareinschlagen
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I
sich ins Mittel legen
- die weyl ... vnwillenn entsthehenn het mugen, hat sich e.k.g. amptmann ... dareynn geschlagen1528 MittOsterland 6 (1863/66) 230Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
durch Handschlag einen Kauf bestätigen
- SchweizId. IX 402
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
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