Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): dareinschlagen

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I sich ins Mittel legen
  • die weyl ... vnwillenn entsthehenn het mugen, hat sich e.k.g. amptmann ... dareynn geschlagen 
    1528 MittOsterland 6 (1863/66) 230
II durch Handschlag einen Kauf bestätigen
unter Ausschluss der Schreibform(en):