Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): dareinsehen
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I
ein Einsehen haben
- doch sol fröner selber wo ainer so nottig wär darein sehen nach zimblichhait, damit dieselben nit zu hart gehalten werden1556 SchwazErf. Art. 30Faksimile - in Google Books
II
darauf achten
III
durch Ermessen feststellen
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Dareinweck
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darfahren
Darfner
Darg
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