Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dargeber
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Darg
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Anzeiger, Denunziant
- nach dem trachtet er von dem tode seins valschen dargebers15. Jh. Ernst S. 241
- einen furbringer, klaffer, dargeber oder verräther hiessen1458 JbMittelfrk. 56 (1909) 154
- als weren sie clemmer, dargeber1523 SchwäbWB. II 74Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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