Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Darlehensgeschäft

Darlehensgeschäft

  • sind auf einen schuldschein ... waaren gegeben, und die valuta baar verschrieben worden, so ist der schuldner daraus, als aus einem darlehnsgeschäfte, nicht verhaftet
    1794 PreußALR. I 11 § 716
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