Darleihe
Darleihe
Darlehen als Rechtsgeschäft
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es ist erlaubt, bey der darleihe, sie bestehe in geld, lebensmitteln oder andern beweglichen sachen, zinsen zu bedingenBadLR. 1809 Satz 1905 Faksimile
- Diefenb.-Wülcker 330 Faksimile