Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Darleihe

Darleihe

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Darlehen als Rechtsgeschäft
  • es ist erlaubt, bey der darleihe, sie bestehe in geld, lebensmitteln oder andern beweglichen sachen, zinsen zu bedingen
    BadLR. 1809 Satz 1905
  • Diefenb.-Wülcker 330
unter Ausschluss der Schreibform(en):