Darleiher
Darleiher
wer etwas an einen anderen ausleiht
vgl.
Darleher
I
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mit dem geding das jme solchs erkauft gut vmb sein dargelihen gelt zu underpfand steen soll. derselbig darleiher hat ...NürnbRef. 1564 XXII 5 Volltext (und Faksimile)
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dem darleiher, bestandmann, leibgedinger oder versatz innhaber dieselbe geistliche güter ... genommen1687 FinsterwalderObs. IV 266
- 1697 NÖsterr./ÖW. VIII 54 Faksimile
- 1719 Rohr,NützlVorrath 85
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entlehnte geld ... dem darleyher ... ohne proceß ... wieder gegeben1742 Siegel,CJCamb. I 406 Faksimile
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mit ihrer den vorzug habenden ... forderung ... dem neuen darleiher nachzustehe[n]1749 Klingner I 164 Faksimile
- BadLR. 1809 Satz 1899 Faksimile