Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): darschätzen

darschätzen

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abschätzen
  • sollen die darzu verordtnete ... persohnen ... dem beclagten zur pfandung greiffen und dem cleger nach billigen dingen darschätzen 
    1572 AdelsheimStR. 663
  • 1583 SchwäbWB. VI Nachtr. 1725
unter Ausschluss der Schreibform(en):