Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): darschlagen
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darschicken
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Darschießer
Darschießung
I vorschlagen
II (den Rechtsweg) einschlagen
- 1 Recht darschlagen gerichtliche Verhandlung und Entscheidung verlangen
- 2 den herrn darschlagen Entscheidung durch das Gericht des Landesherrn verlangen
- 1 (beim Spiel) einsetzen
- 2 als Pfand hingeben
- 3 als eigen überlassen
- 4 den Gläubigern als Eigentum übergeben
IV den Zuschlag erteilen
V durch Handschlag versprechen
- -- insbesondere beim Verlöbnis
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Darsetzer
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