Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): darschlagen

I vorschlagen
  • 1 jemanden zur Wahl oder Ernennung
  • 2 ein Angebot machen
II (den Rechtsweg) einschlagen
  • 1 Recht darschlagen gerichtliche Verhandlung und Entscheidung verlangen
  • 2 den herrn darschlagen Entscheidung durch das Gericht des Landesherrn verlangen
  • 1 (beim Spiel) einsetzen
  • 2 als Pfand hingeben
  • 3 als eigen überlassen
  • 4 den Gläubigern als Eigentum übergeben
IV den Zuschlag erteilen
V durch Handschlag versprechen
  • -- insbesondere beim Verlöbnis