Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): darstoßen
Artikel davor:
Darschlager
Darschlagung
darsein
darsenden
darsetzen
Darsetzer
darspannen
darstehen
darstellen
Darstellung
darstoßen
beim Zweikampf die Parierstange bieten
- ist aber, daz ir einer des boumes gert, alse recht ist, den sal man darstozen; di sigewarten sullenz aber heizenum 1300 FreibergStR. 27 § 18
Artikel danach:
darstrecken
Darstreckung
darstürzen
dartun
dartunlich
Dartuung
darüber
darüberbleiben
darüberbringen