Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): darstrecken
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vorstrecken, zur Verfügung stellen, aufopfern
- daz ich han, allez gar wil ich geben vnd strecken dar, das man in solchem synne soldner damit gewinne1465 Beheim,Wiener 138Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- etwas merglichs auff rechtliche vorsprechung zu Prage darstrecken1515 GörlitzRatsAnn. I/II 378Faksimile - in Google Books
- ob nicht die dienste ... uf ein gelt zu setzen weren ..., damit es u.g.h. nit al us siner f.g. budel darstrecken durft1541 JülichLTA. I 339Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- das sy ir zuebracht guot auch dar streken muesse1559 ObwaldenLB. 40
- die dienste, so sie ... unseren vorfahren, mit darstrekken jhrer leib und güetter ... bewiesn habenKrainLHdf. 1598 Bl. 21rFaksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die vogt ... sollend auch nid schuldig syn ihr hab und gut für ... ihre vogtsbefolchnen darzustreckenBernGS. 1615 Bl. 69Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- DWB. II 793
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- SchwäbWB. II 81
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reflexiv
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