Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): darzählen
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- einem ein grosze summ gälts darzellen und bar bezalen1561 DWB. II 806Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die ... einredt non numeratae pecuniae wirdt aines nit dargetzehlten gelts halben fürgeworfen1573 NÖLTfl. I 13 § 55
- 16. Jh. Weinheim 402
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- kaum war obiger contract geschlossen, die verschreibung verfertigt und das geld dargezehlet1669 Grimmelshausen,Simplic. II 159
- solches bluetgeld ... ward ihnen den anderen tag in eben des kauffherren T. haus auch dargezellt17. Jh. FreibDiözArch. 5 (1870) 311
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