Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Darzengeld
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Darzengeld
- man gibt an der rechten fastnacht einem jeden alten menschen 5 ₰ und einem kinde 3 ₰ für die küchlein, solches heißt man das darzengeld1470 Dinkelsbühl/SchwäbWB. VI Nachtr. 1725Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- darschengeld1510 SchwäbWB. VI Nachtr. 1725Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)