Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Datzinhaber
Artikel davor:
Datzbeschreiber
Datzbestand
Datzer
datzfrei
Datzgebühr
Datzgefälle
Datzgeld
Datzhalbe
Datzhandlung
Datzherr
Datzinhaber
Inhaber des Datzrechtes
- wann einer durch betrügliche ... verschwärtzung ... der tätz-inhaber die gebührende zapffenmaß zu entziehen sich unterfangen ... wurde1659 CAustr. II 331Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
Artikel danach:
Datzleute
Datzmaß
Datzmeister
Datzordnung
Datzpfändung
Datzreiter
Datzschuld
Datzviertel
Daubholz