Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): dazuhalten
Artikel davor:
dazu
dazuberufen
dazubitten
dazubringen
dazudienen
dazufordern
dazufügen
dazugeben
dazugehören
dazuhaben
dazuhalten
I
anhalten (etwas zu tun)
- unser ambtleut darzu halten ..., das sy ... all brief ... stet behalten1347 BairFreibf. 17Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- die schulder darzu halden na unser moge, daz sie die schulde bezalen1351 Lamprecht,WL. III 213Faksimile - in Google Books
- den bennigen mentschen darzu halden ..., daz er sich uß dem banne doe1377 TrierWQ. 359Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- unser arme leütt ... dar zu halten, das sie solchen wochenmarkt suchen1479 Boxberg 784Faksimile (ca. 61 KB)
- welche sich aber ... ungehorsam halten, die sollen unsere landshauptleute ... darzu halten, daß sie ... gehorsamlich geleben1553 FerdBO. Art. 170Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- mit ihren pfenden darzu halten, das sie unser zinß ... richten1581 TrierWQ. 314Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
II
reflexiv: sich einer Sache annehmen
- [wenn] sie die hewser nicht bynnen vier wochen beseczten, sundern lenger wuste stehen lyessen, so wil sich der rat von der stat wegen dorczu halden, sich der underwinden1435 Freiberg/FreibergUB. I 151Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- die ... stadtkämmerer ... laszen aufbietten ... jede hoffstädte ... wuest und undliegende, das sich ein jeder der gerechtigkeit ... darzu vormeint zu haben, in jahr und tages friest sich darzu halte ..., wo das nicht geschicht, so wollen sie sich auf die begnadunge und freyheit der stadt gemeinen nutz zu guth, selbst darzu halten16. Jh. BreslStR. 102Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
dazukommen
dazuküren
dazuladen
dazulassen
dazulaufen
dazurufen
dazusagen
Dazuschlagung
dazusehen