Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Dazuschlagung

Dazuschlagung

Hinzufügung
  • [dem Richter wurde, weil] sein richtergut zu gering sei, die dartzuschlagung zweyer wüster pauerngütlein [bewilligt]
    1624 Hof/ZMährSchles. 11 (1907) 318
unter Ausschluss der Schreibform(en):