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Dechanei

, Dechantei, Dekanei
I Amt, Würde oder Bezirk des kirchlichen 1Dechanten (I); Wohnung des Dechanten des Mauritiusstifts in Münster i. W.
II Kapitel, an dessen Spitze ein Dechant steht
III Amt des Zunftältesten
IV in Tirol: Unterabteilung der Gemeinde, des Gerichts
  • 1 als Bezirk
  • 2 das Amt des Vorstehers eines solchen Bezirks

1Dechant

, Dekan
I im Kirchenwesen
  • 1 der erste oder (nach dem Propst) zweite Würdenträger eines Dom- oder Kollegiatstifts
  • 2 in Klöstern der im Range auf Abt oder Propst folgende Würdenträger
  • 3 der an der Spitze des Landdekanats, einer Unterabteilung des Bistums, stehende Geistliche, der als Vertreter des Bischofs die Aufsicht über die anderen Geistlichen und Pfarreien führt
  • 4 im Volksbrauch parodiert
II als weltliches Amt
  • 1 Zunftältester, Zunftmeister
  • 2 Dienstgrad der Bürgerwehr
  • 3 in Brügge: etwa (Stadt)-Viertelsmeister
  • 4 in Gent: erster Schöffe (nach Stallaert I 331)
  • 5 in Tirol: Ausschußmann, Dorfmeister
  • 6 an Niederrhein und Mosel: unterer Beamter, etwa Botenmeister, Gerichtsbote und ähnliches
  • 7 in Straßburg: Führer der zu den Messen ziehenden Kaufleute
  • 8 an Universitäten: Fakultätsvorsteher
Eichelmastabgabe
Menge von 10 Stück
Wohnung des (kirchlichen) Dechanten

Dechantin

, Dekanin
in Frauenklöstern die zweit- oder dritthöchste Würdenträgerin
zehnstückweise
wie Dehem 
zur Eichelmast taugend
Einsammeln von Eckerich
eine Anzahl von 10 Stück, ausschließlich bei Leder und Messern benutzt
Lederzoll
zu je zehn Stück
Zehnerzahl
Dechantin