Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Deichboeten)
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Deichblock
(Deichboeten)
nl. dijkboeten; etymologisch unklar, vielleicht zu büßen besser machen
Landstück, woraus früher Erde zur Anlage oder Erhöhung des Deichs entnommen wurde, und das deshalb von den Deichunterhaltskosten befreit ist
Landstück, woraus früher Erde zur Anlage oder Erhöhung des Deichs entnommen wurde, und das deshalb von den Deichunterhaltskosten befreit ist
- Beekman,DijkR. I 320