Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Deichboeten)

(Deichboeten)

nl. dijkboeten; etymologisch unklar, vielleicht zu büßen besser machen
Landstück, woraus früher Erde zur Anlage oder Erhöhung des Deichs entnommen wurde, und das deshalb von den Deichunterhaltskosten befreit ist