Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Deichgeschworene

Deichgeschworene

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wer mit der Aufsicht des Deichwesens betraut ist
  • czweytracht ... czwischen den pfarrern ... und den tichgeswornen ... als von des temmens wegen
    1387 CDPruss. IV 54
  • temmen noch der tichgesworen geheyse
    1394 CDPruss. V 66
  • ein gekohrner teichgeschworner soll ... aufsicht haben auf die schleusen und den teich
    1621 Wursten/J.H. Pratje (Hg.), Altes und Neues aus den Herzogthümern Bremen und Verden 10 (Stade 1778) 97
  • 1693 BremPolO. 114
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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