Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Deichpfahl

Deichpfahl

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I Grenzpfahl zur Abteilung der einzelnen Deichlose
  • wegen dieser ersten schauung aber sol der teichgräfe 2 schilling brüche für jeden straffbahrn teichschlag und teich-pfahl zufodern haben
    1643 Hackmann Mantissa 47
  • 1792 Benzler,DeichWB. I 103
  • Berghaus I 330
II in bestimmten Abständen eingeschlagene und numerierte Pfähle, um jeden Punkt des Deiches genau angeben zu können
unter Ausschluss der Schreibform(en):