Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Deichschloß

Deichschloß

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deichartige Einfassung einer binnendeichs gelegenen Niederung, in der Wasser austritt
  • obzwar das sogenannte qualm- oder tränckwasser nicht völlig verhütet werden kann, so ist solches jedoch um ein merkliches zu vergeringern, wenn alle ... nahe gelegene bracken und niedrigungen mit deich-schlössern oder qualmdämmen versehen ... werden
    1776 Altmark/Rabe,PreußG. I 6 S. 200
  • Benzler,DeichWB. I 110