Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Deichselgarbe

Deichselgarbe

Naturalabgabe an den Wagner, wofür dieser Wagenausbesserungen vornehmen muß
Sachhinweis: vgl. Kreittmayr,AnmCMax. II 1564
  • die zehentleut sollen ... den zehent geben ... von dem gantzen gewächs vnd weder ihr dienst- vnd samtraidt, noch auch lön-, men-, deichsel-, schmidt- vnd außsetzgarben ... nit außsöndern
    BairLR. 1616 S. 324