Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Deichslast

Deichslast

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Verpflichtung zu Geld- oder Arbeitsleistungen zwecks Deichunterhaltung
vgl. Deichsonus
Sachhinweis: vgl. Beekman,DijkR. I 365
  • so ein kog wegen teiches-last beschwerung hat
    1690 Hackmann Mantissa 10
  • solte sich ... zutragen, daß der heuersmann ... unvermögend wäre, daß er die behörige teichs-last, ..., nicht untergehen ... könte; soll ... der eigenthümer ... für teiche und dämme stehen
    1693 BremPolO. 99