Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Denunziationsbuch

Denunziationsbuch

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  • jeder thorschreiber und visitator soll ein ausführliches, 5 bogen zusammen geheftetes denunziationsbuch halten
    oJ. Schwarz,LausWB. I 349
  • jeder thorschreiber und visitator soll ein ausführliches, 5 bogen zusammen geheftetes denunziationsbuch halten
    oJ. Schwarz,LausWB. I 349