Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Dieb

2Dieb

Diebsgut
  • die, die den raub vnnd den dieb an der hant furen oder tragenn, vnnd bey in begriffen wurdt
    15. Jh. (Hs.) BambStR. 31
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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