Diebsdaumen
Diebsdaumen
abgeschnittener Daumen eines gehängten Diebes
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devedumenvor 1531 RügenLR. Kap. 123 § 2 Textarchiv: RügenLR. Kap. 123
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er hat einen diebsdaumen / incautamentis utitur, dicitur de iis, qui abscissos furum pollices potui immergunt, utpote vino et cerevisiae, ut alliciant emtores arte quadam magica et magnetica, ad emendos istos potus1691 Stieler 283 Faksimile
- 1738 Hayme 94 Faksimile
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ob aber solches [Braurecht] dadurch verlohren werden könne, wenn man sich eines diebsdaumens bediene? darin sind die rechtslehrer nicht einstimmig1753 Hellfeld I 707 Faksimile
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die einhenkung des diebsdaumens aber ist ein sträflicher in das criminale einschlagender aberglaub1761 Kreittmayr,AnmCMax. II 1474
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es herrschet ein alter aberglaube, daß wer diebsdaumen in das bier hänget, selbiges reissend los würde1762 Wiesand 258 Faksimile