Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Diebe
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Diebesbrot
Diebsbuch
Diebsbürger
(diebbüßen)?
Diebesdarm
Diebsdaumen
(Diebde)
Diebde und Frevel
(Diebderei)
I im Ahd.
- 1 Diebstahl
- 2 Feld- und Forstfrevel
- 3 (Fund-) Unterschlagung und Untreue
- 4 in Verbindung mit Verben
- 5 formelhaft mit anderen Verbrechen verbunden
III Diebesgut; das Gestohlene
IV "Was die Sennerin von der Butter, die sie ihrem Bauern bringen muß, für ihren eigenen Verbrauch verwendet, nennt sie doib" Schmeller2 I 479