Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Diebeskäfig)
Artikel davor:
Diebshelfer
Diebhenker
(Diebeshorn)
diebig
(Diebige)
Diebin
Diebsinstrument
diebio
(Diebiorei)
diebischerweise
(Diebeskäfig)
Gefängnis
- als er zu Sultz gefangen ward, stund die sach laußig mit ihm, ... und füereten ihn naher Rottweil in das diebes keffet17. Jh. WürtVjh. 5 (1882) 298
Artikel danach:
Diebkammer
Diebskarte
Diebekeller
Diebsknecht
(Dieblehen)
dieblich
dieblich
dieblicherweise
Diebslicht