Diebsgeselle
Diebsgeselle
vgl.
Diebsgenosse
I
Diebeshelfer, -genosse
II
Mitglied einer Diebesbande
-
zur bestraffung der diebereyen ... ordnen wir, daß ... da der diebstahl von meheren ... beschehen, jedem diebsgesellen der ihn in der theilung treffende antheil zu ausmessung seines straffbetrags zugerechnet werden solle1769 CCTher. 94 § 10 Faksimile (Abschnittsbeginn)