Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): diebheißen
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(diebhaftiglich)
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entstanden aus (jemanden) einen Dieb heißen
- swer ouch den andern bediupset oder diep heizet vrevenlichen, der sol ein halb jar von der stat sin14. Jh. DinkelsbühlStat. 788
- ey was darff er mich den diepaissen dieweil ich pin so frumb als er1560 Hans Sachs, Roßdieb V. 312
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