Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): diebig

diebig

, diebisch
I
II gestohlen, aus einem Diebstahl herrührend
III einer gestohlenen Sache gleichgestellt
IV von Personen: zum Stehlen geneigt, des Diebstahls verdächtig oder überführt
V nach Diebes Art
VI diebstahlsgleich