Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): diebig
Artikel davor:
(diebhaftiglich)
Diebshals
Diebhand
Diebhaus
Diebshehler
diebheißen
Diebheit
Diebshelfer
Diebhenker
(Diebeshorn)
diebig
, diebischII gestohlen, aus einem Diebstahl herrührend
III einer gestohlenen Sache gleichgestellt
IV von Personen: zum Stehlen geneigt, des Diebstahls verdächtig oder überführt
V nach Diebes Art
VI diebstahlsgleich
Artikel danach:
(Diebige)
Diebin
Diebsinstrument
diebio
(Diebiorei)
diebischerweise
(Diebeskäfig)
Diebkammer
Diebskarte