Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): diebischerweise

diebischerweise

  • als ich aber im besten thun war ..., ward ich von einer schaar ... Tartarn diebischer weise gestohlen
    1669 Grimmelshausen,Simplic. II 106
  • heimblicher und diebischer weise wildtpreth zu schießen
    oJ. BrandenbSchSt. IV 133