Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): diebischerweise
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diebischerweise
- als ich aber im besten thun war ..., ward ich von einer schaar ... Tartarn diebischer weise gestohlen1669 Grimmelshausen,Simplic. II 106
- heimblicher und diebischer weise wildtpreth zu schießenoJ. BrandenbSchSt. IV 133