Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Diebsdaumen

Diebsdaumen

abgeschnittener Daumen eines gehängten Diebes
  • devedumen 
    vor 1531 RügenLR. Kap. 123 § 2
  • er hat einen diebsdaumen / incautamentis utitur, dicitur de iis, qui abscissos furum pollices potui immergunt, utpote vino et cerevisiae, ut alliciant emtores arte quadam magica et magnetica, ad emendos istos potus
    1691 Stieler 283
  • 1738 Hayme 94
  • ob aber solches [Braurecht] dadurch verlohren werden könne, wenn man sich eines diebsdaumens bediene? darin sind die rechtslehrer nicht einstimmig
    1753 Hellfeld I 707
  • die einhenkung des diebsdaumens aber ist ein sträflicher in das criminale einschlagender aberglaub
    1761 Kreittmayr,AnmCMax. II 1474
  • es herrschet ein alter aberglaube, daß wer diebsdaumen in das bier hänget, selbiges reissend los würde
    1762 Wiesand 258
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):