Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Diebsgeselle
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Dieberei
Diebsfall
Diebesgalgen
Diebgeld
Diebsgenosse
(Diebesgericht)
diebsgeschlechten
Diebsgeselle
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vgl.
Diebsgenosse
I
Diebeshelfer, -genosse
II
Mitglied einer Diebesbande
- zur bestraffung der diebereyen ... ordnen wir, daß ... da der diebstahl von meheren ... beschehen, jedem diebsgesellen der ihn in der theilung treffende antheil zu ausmessung seines straffbetrags zugerechnet werden solle1769 CCTher. 94 § 10Faksimile (Abschnittsbeginn) - in Google Books