Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Diebsglöcklein

Diebsglöcklein

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I wie Diebglocke (II) 
II Glocke, die den Zusammentritt eines peinlichen Gerichts kundtut
  • hora 6. das erstemal, media 7. das andermal das diebsglöcklein über landprocurator gelitten und er zu peinlichen rechten fürgeführt
    1619 WürtLTA.2 III 208