Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Diebsglöcklein
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Diebgeld
Diebsgenosse
(Diebesgericht)
diebsgeschlechten
Diebsgeselle
Diebsgesellschaft
Diebsgesindel
(Diebsgespan)
Diebglocke
Diebsglöcklein
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II
Glocke, die den Zusammentritt eines peinlichen Gerichts kundtut
- hora 6. das erstemal, media 7. das andermal das diebsglöcklein über landprocurator gelitten und er zu peinlichen rechten fürgeführt1619 WürtLTA.2 III 208
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