Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Diebsschlüssel
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Diebsschlüssel
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wie Nachschlüssel
bdv.:
1Dietrich
- ein smit mit wissende diep slvͥzzel machetum 1275 Schwsp.(L.) LR. Art. 227 b (S. 105)Faksimile (ca. 237 KB)
- er [der smit] sol ouch niemanne machen diebslüssel1337 Ammenh. 10996
- [kein Schlosser soll] ainichen houckenschlüssel oder diebschlüssel, des rour enng oder wyt mög gemacht ... werdent, noch ainichen dieterich [machen]1492 SchwäbWB. II 194Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- da ... der gefangene ... schon wegen diebstalls wäre abgestrafft, oder bey ihme verdächtige diebschlüssel, diettrich, und brechzangen ... wären gefunden wordenNÖLGO. 1656 II 84 § 3Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- mit sperwerck, oder nach- und diebs-schlüssel ... eröffnen1684 CCPrut. III 395Faksimile - in Google Books