Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Diebswappen
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Diebswappen
Brandmal zur Kennzeichnung eines Diebs
- habe das diebswappen den galgen, schon 2 mal auf dem buckeloJ. SchwäbWB. VI Nachtr. 1747Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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