Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Diebtitel

Diebtitel

  • so solle eine jegliche person, die ... über die stadtmauer ihren eingang nehmen wird, ... mit thurmstraffe oder ... mit diebs- und diebinnen-tituln declariret werden
    1689 H. Fligel, Versuch einer urkundlichen Geschichte des Oberamts Böckelheim I ( Sobernheim 1865) 76