Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Diebtitel
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Diebtitel
- so solle eine jegliche person, die ... über die stadtmauer ihren eingang nehmen wird, ... mit thurmstraffe oder ... mit diebs- und diebinnen-tituln declariret werden1689 H. Fligel, Versuch einer urkundlichen Geschichte des Oberamts Böckelheim I ( Sobernheim 1865) 76
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